BESONDERE LEBENSLAGEN


Personen, die üblicherweise dazu in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und alleine für sich zu sorgen, können durch bestimmte Umstände in eine Notsituation geraten. Als besondere Lebenslage wird zum Beispiel eine Behinderung, eine chronische Erkrankung, die Mutterschaft oder die Betreuung bzw. Pflege von Familienangehörigen bezeichnet.


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    Informationen zu Patientenverfügung
    Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
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    Neue Medien leicht erklärt: Neue Kommunikationsmittel leicht erklärt
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